Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen

Gegen Meningokokken-Erkrankungen stehen in Deutschland drei Impfungen zur Verfügung:

Grafik mit Spritzen

Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet. Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:

  1. Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf www.meningitis-bewegt.de herunterladen.
  2. Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen
  3. Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:

    - Impfstoff-Rezept
    - Apothekenrechnung für den Impfstoff
    - Arztrechnung

    Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.

  4. Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Info
Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen. Den bestmöglichen Schutz bieten Impfungen. Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt frühzeitig darauf ansprechen.

Quelle: BORCHERT & SCHRADER public relations GmbH
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